Studentenpraktikantin / Studentenpraktikant

Sie sind Studierende / Studierender und vermissen den Praxisbezug?

Nutzen Sie die Möglichkeit, durch ein Praktikum bei uns Ihre im Studium gewonnenen Rechts-Kenntnisse und Fähigkeiten bereits frühzeitig einem Praxistest zu unterziehen. Lernen Sie schon während des Studiums neben der juristischen Theorie das „wahre Leben“ kennen. Wir vermitteln Ihnen nahezu uneingeschränkten Einblick in Kanzleiabläufe und alle Aspekte der Mandatsbearbeitung - von der Annahme des Mandates über Gerichts- oder Ortstermine bis zur Vollstreckung. Gerne geben wir Ihnen dabei auch Gelegenheit zur praktischen Mitarbeit.

Die Begeisterung junger engagierter Rechtsfreunde für unsere Tätigkeit als Anwalt im Bergischen Dreieck zu wecken, ist uns ein besonderes Anliegen. Daher beteiligen Hartmann Dahlmanns Jansen Rechtsanwälte sich als „Ausbildungskanzlei“ an dem Dualen Praktikumsprogramm, das die juristische Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in Kooperation mit der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf und dem Freundeskreis der Düsseldorfer Juristischen Fakultät e.V. seit 2010 anbietet. Dieses verbindet die praktische Ausbildung mit zusätzlichen - auf den Anwaltsberuf bezogenen - Theorieanteilen.

Selbstverständlich erhalten Studierende, die ihre praktische Studienzeit (Pflichtpraktikum im Rahmen des Studiums) bei uns verbringen, die Bescheinigung nach §8 Abs. 6 des Juristenausbildungsgesetzes NRW (JAG NRW).

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an:
Verena Berthold
Fon: +49(202)37127-27
Fax: +49(202)37127-45
berthold@hd-anwalt.de