22.5.2026
|
Veranstaltungen
Erfolgreicher Abend zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie 2026
Praxisnaher Vortrag, viele Fragen und persönlicher Austausch bei Kaltgetränken & Häppchen
Am gestrigen Abend stand bei Hartmann Dahlmanns die EU-Entgelttransparenzrichtlinie im Mittelpunkt unserer Veranstaltungsreihe „Recht am Abend“.
Unsere Fachanwältin für Arbeitsrecht Frau Keskiner gab den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen kompakten und praxisnahen Überblick darüber, welche Anforderungen durch die kommende Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf Unternehmen ab dem 07.06.2026 zukommen können und weshalb Arbeitgeber sich bereits jetzt mit Fragen rund um Gehaltstransparenz, Gleichbehandlung in der Vergütung und interne Vergütungsstrukturen beschäftigen sollten.
Der Abend war geprägt von großem Interesse, vielen praxisnahen Fragen und einem offenen Austausch. Im Anschluss an den Vortrag nutzten zahlreiche Gäste die Gelegenheit, einzelne Themen in persönlichen Gesprächen zu vertiefen und konkrete Fragestellungen aus der Unternehmenspraxis zu diskutieren.

Besonders deutlich wurde im Rahmen des persönlichen Austausches: Die Entgelttransparenzrichtlinie wirft bei Arbeitgebern viele praktische Fragen auf – von Auskunftsansprüchen über Berichtspflichten bis hin zur Vorbereitung und Anpassung interner Prozesse.
Gerade weil die konkrete Umsetzung in deutsches Recht noch bevorsteht, ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den neuen Anforderungen sinnvoll. Unternehmen können bereits jetzt prüfen, ob Vergütungsstrukturen nachvollziehbar dokumentiert sind, welche internen Zuständigkeiten bestehen und wie transparente Prozesse, z.B. im Recruiting, künftig rechtssicher gestaltet werden können.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Gästen für das große Interesse, die vielen Fragen und den gelungenen Austausch im Rahmen unserer Vortragsreihe.
Sie haben Fragen zur EU-Entgelttransparenzrichtlinie?
Unser Arbeitsrechts-Team steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.
Reden wir darüber!










